Einmischen! Ihr Recht und Ihre Pflicht als Zugereister aus der EU!
Artikel 25 Abs. 3 der UNO-Menschenrechte sagt:
„Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“
Dieses Recht wird den Eltern an den Schulen in den vom Pankatalanismus betroffenen Regionen in Spanien verwehrt.
Wenn Sie Bürger der EU sind, sich in Spanien ordentlich angemeldet haben und Steuern als Rentner, Angestellter oder Autónomo zahlen, dann besitzen Sie an Ihrem Wohnort das aktive und passive Wahlrecht, d.h.: Sie können an Ihrem Ort wählen gehen oder z.B. als Ratsmitglied oder als Bürgermeister gewählt werden. Genau wie jeder Spanier, der sich z.B. in Paris, Berlin oder Warschau anmeldet und entsprechend Steuern zahlt, dort das gleiche Wahlrecht genießt.
Sie müssen damit rechnen, dass fanatisierte Separatisten Sie als Faschisten beschimpfen und Ihnen zurufen: "Geh dahin zurück, wo Du herkommst!"
Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken!
Sie sind hier KEIN Gast! Sie sind HIER daheim!
Spanier haben in dieser Frage nicht mehr oder weniger Rechte als Sie. Das gilt in allen EU-Ländern. Also auch in Spanien! Außerdem, die Mehrheit auch in den autonomen Gebieten ist gegen eine Unabhängigkeit und für das Recht der Eltern, über die Sprache zu entscheiden, in der ihre Kinder unterrichtet werden.
So wie sich ein Migrant in Deutschland oder in Österreich integrieren muß und nicht etwa in Hintertupfingen, so sollten Sie sich in Spanien integrieren und nicht in etwaige Macken Ihres Dorfes. Eine örtliche Sprache ist natürlich kein Macke und wenn Sie sie lernen wollen, ich bin sicher, man heißt Sie willkommen.
Katalan oder Valenciano zu sprechen und zu nutzen ist ein Recht, aber keine Pflicht! Sich einmischen schon.