Es ist kaum zu glauben. Als hätten wir keine anderen Probleme in Spanien, wird jetzt nicht nur der Zwang für den Gebrauch des Valenciano in der Öffentlichkeit und besonders in Schulen erhöht. Es werden auch noch Spione eingesetzt, die die Schüler auf dem Pausenhof überwachen sollen, ob sie Valenciano sprechen.
Für diese Maßnahmen ist selbstverständlich auch Geld da, über das sich z.B. die „Plataforma per la LLengua“ (Platform für die Sprache) freut, die davon ihre 19 Angestellten bezahlen will und dafür jährlich eine halbe Millionen Euro benötigt.
Am 28. Juli berichtete El Mundo meines Wissens zuerst von diesem Skandal in Katalonien unter den Titel „Die Spione der Freizeit zahlen eine halbe Millionen Euros für Gehälter“. [1]
Auch andere Zeitungen berichteten und in dieser Woche am 3. September ergänzte El Mundo: „Die 'Spione der Freizeit' bereiten eine große Kampagne 'auf den Schulhöfen' Kataloniens vor.“ [2] 3,7 Millionen Euros hatte die Plataforma per la Llengua zwischen 2012 und 2018 bereits erhalten. Aber natürlich ist die Aufgabe dieser Plattform nicht darauf beschränkt, Schüler auszuspionieren, sie stellt auch Strafanzeigen gegen Unternehmen in Katalonien, die ihr Ladenschild oder ihr Produkt nicht auf Katalan beschriftet haben und vieles dergleichen mehr.
Über Puig, den valencianischen und Torra, den katalaniscen Präsidenten titelt Libertad Digital am 26. August: „Puig kopiert Torra: Es gibt Sprachspione in valencianischen Schulen.“ [3] Im Artikel heißt es dann: „Darüber hinaus wird in einem Fragebogen mit 32 Fragen überprüft, ob Valencianisch in der Cafeteria, bei der Graduierung oder bei Elternsitzungen verwendet wird.“
Damit nicht genug, Sofort flossen 136.000 Euro aus unseren valencianischen Steuermitteln in die Taschen der plataforma, berichtete Las Provincias schon am 20. Juli.[4]
Natürlich regt sich immer mehr Widerstand gegen diese nationalistische Politik des Sprachzwangs. Am 5. September meldete Las Provincias: „Eltern beginnen mit den juristischen Kampf gegen die Sprachpläne von Marzà.“ [5] Marzà ist der Kultusminister Valencias.
Leider wird der juristische Kampf nicht ausreichen. Katalanische und valencianische Regierungen sind gewohnt, Gesetze und Urteile zu ignorieren. Was können wir tun?
Zumindest die Eltern können jetzt klarstellen, dass sie nicht damit einverstanden sind, dass ihren Kindern auch noch auf dem Schulhof Valenciano auferlegt wird. Die Organisation „Hablamos español“ stellt ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Eltern der Schule klar machen können, dass ihr Kind auf dem Schulhof Sprachfreiheit haben soll.
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Auf das Bild klicken, damit das Musterschreiben (.pdf) sich öffnet. Es kann dann einfach ausgefüllt und unterschrieben werden. |
FußnotenÜbersetzung des Textes
An den Direktor der Schule
(Mit Kopie an den Landesgeschäftsführer für Bildung)D
als Vater/Mutter oder gesetzlicher Vertreter des Schülers
In Anbetracht der Möglichkeit, dass mein Kind gezwungen sein könnte, die valencianische Sprache in jeder außerschulischen Tätigkeit oder außerhalb der Schulzeit zu verwenden, möchte ich Sie daran erinnern, dass es keine Norm gibt, die einen solchen Anspruch schützt. Da das von der Regierung der Autonomen Gemeinschaft erlassene sogenannte Mehrsprachigkeitsdekret durch das Urteil der TSJCV (oberstes valencianisches Gericht) ausgesetzt wurde, hat kein vom Schulzentrum nach den für ungültig erklärten Geboten erstelltes Sprachprojekt für die Schüler und ihre gesetzlichen Vertreter in dieser Angelegenheit Verbindlichkeit. Aus diesem Grund möchte ich Sie darüber informieren, dass mein Sohn/Tochter/Schüler die Sprache seiner Wahl bei jeder Tätigkeit des Schulzentrums außerhalb der offiziellen Schulzeiten verwenden kann und dass die Mitarbeiter dieses Zentrums auf Hinweise oder Empfehlungen zur Führung oder Auferlegung der einen oder anderen Amtssprache verzichten müssen, All dies aufgrund der Zusatzbestimmung 38 Nr. 3 des Organgesetzes über das Bildungswesen, das die Diskriminierung einer der Amtssprachen verbietet, - Ich bitte Sie, die oben genannten Erklärungen wie gemacht zu betrachten und meinen Willen als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen zu respektieren.
Ort und Datum
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